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Markus Kasanmascheff
Verfasst von Markus Kasanmascheff,Ehemaliger Redaktionsautor
Alex Cohen
Geprüft von Alex Cohen,Ehemaliger Redakteur

NEXO-Group: BaFin warnt vor unerlaubten Krypto-Dienstleistungen

Die Finanzmarktaufsicht BaFin hat zu dem in Deutschland nicht zugelassenen Krypto-Anbieter NEXO-Group eine Warnung veröffentlicht.

NEXO-Group: BaFin warnt vor unerlaubten Krypto-Dienstleistungen
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 14. Februar eine Warnung vor dem um deutsche Kunden werbenden Krypto-Dienstleister NEXO-Group veröffentlicht.

Keine Erlaubnis für Geschäfte in Deutschland

Das Unternehmen mit angeblichem Firmensitz in Berlin, welches “unter der auf seiner Homepage angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln” sei, verfügt laut BaFin über “keine Erlaubnis gemäß § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland.”

Die NEXO-Group wirbt auf ihrer Webseite mit dem Handel von Kryptowährungen, Devisen über FOREX-Trading, Gold und Aktien über eine sogenannte “Bitcoin-basierte Plattform”. Laut einer Informationsseite bietet das Unternehmen angeblich den Handel von über 1.000 verschiedenen Vermögenswerten aus der ganzen Welt an.

BaFin greift weiter durch

Die Informationskampagne der BaFin zu mutmaßlichen Krypto-Betrügern geht damit weiter. Zuletzt hatte die Finanzmarktaufsicht vor den Anbietern Bitcoin Era, Bitcoin Trader und 5capital gewarnt. 

Durch die 2019 von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesänderungen dürfte sich der Arbeitsaufwand der BaFin 2020 weiter erhöhen. Seit dem Jahreswechsel werden Kryptowerte als neues Rechtsobjekt und Finanzinstrument bewertet, für deren Verwahrung eine BaFin-Lizenz benötigt wird.

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