In einem möglichen Präzedenzfall hat der Oberste Gerichtshof von New York im Sinne des Mining-Unternehmens Greenidge Generation entschieden, das durch eine Petition von Umweltaktivisten an der Weiterführung seines Geschäftsbetriebs gehindert werden sollte.

Wie das Mining-Unternehmen per Pressemitteilung vermeldet, hat Daniel Doyle den in der Petition enthalten Antrag abgelehnt. In diesem hatten die regionalen Umweltorganisationen Sierra Club, Seneca Lake Guardian und das Committee to Preserve the Finger Lakes gemeinsam gefordert, dass die Greenidge Generation Holdings ihren Mining-Betrieb am Seneca Lake einstellt.

Zudem wurde mit der Petition darauf abgezielt, dass die Greenidge ihren Mining-Betrieb nicht auch noch auf das nahegelegene Dorf Dresden im New Yorker Yates County ausdehnen kann. Der Bitcoin-Miner plant, das hauptsächlich durch Erdgas betriebene Werk bis zum Ende des Jahres von 17.000 Mining-Geräten auf eine Kapazität von 49.000 Mining-Geräten auszubauen.

Richter Daniel Doyle begründet die Ablehnung der Petition folgendermaßen:

„Die Antragsteller konnten nicht ausreichend nachweisen, dass sie von den möglichen Umweltschäden mehr belastet werden würden als die breite Öffentlichkeit.“

Der Richter argumentiert in diesem Zusammenhang, dass keiner der Antragsteller in einer Entfernung von weniger als 2.000 Fuß (ca. 700 Meter) zum Mining-Zentrum lebt. Zudem hätten das örtliche Städtebauamt alle nötigen Vorkehrungen getroffen, um mögliche Umweltschäden durch den Geschäftsbetrieb zu verhindern.

Wie das Mining-Unternehmen selbst mitteilt, ist die gescheiterte Petition nun schon der fünfte gescheiterte Versuch auf dem Rechtsweg, um den Mining-Betrieb zu stoppen. Am 1. Februar wurde ein ähnliches Vorhaben vom New Yorker Politiker Jumaane Williams unterstützt, der Gouverneurin Kathy Hochul auffordert, im Bundesstaat New York gänzlich keine Zulassungen mehr an Mining-Unternehmen zu erteilen, die auf das stromfressende Konsensverfahren Proof-of-Work (PoW) setzen.

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