Ripple Labs hat ein Formular C beim United States Court of Appeals for the Second Circuit eingereicht und damit nun offiziell eine kürzlich ergangene Entscheidung der US-Börsenaufsicht SEC angefochten.
Der Leiter der Rechtsabteilung von Ripple, Stuart Alderoty, bestätigte den entsprechenden Antrag in einem X-Post am 25. Oktober und fügte hinzu, dass „die SEC [ab sofort] keine neuen Beweise vorlegen oder [Ripple] auffordern kann, weitere vorzulegen“.
Der Antrag folgt auf eine Entscheidung des US-Bezirksgerichts für den Southern District of New York, das Ripple eine Geldstrafe in Höhe von 125 Millionen US-Dollar wegen dem Verkauf von an institutionelle Investoren auferlegt, weil es sich bei diesen institutionellen Verkäufen nach dessen Auffassung um Wertpapiertransaktionen handelte.
Quelle: Stuart Alderoty
Institutionelle Verkäufe sind Streitpunkt
Ripple wendet sich mit seiner Berufung gegen diese Entscheidung des Bezirksgerichts, dass es sich bei derartigen Verkäufen von XRP an akkreditierte Investoren um Wertpapiergeschäfte handelt.
Die Berufung richtet sich insbesondere gegen die Anwendung des sogenannten Howey-Tests durch das Gericht, eines rechtlichen Standards, mit dem bestimmt wird, ob ein Geschäft als Anlagevertrag einzustufen ist.
Berufungen rollen Prozess neu auf
In dem von Ripple eingereichten Formular C wird die Rechtsgrundlage für die Berufung dargelegt und eine erneute Prüfung des Falls beantragt.
Bei einer solchen „de novo-Prüfung“ kann das Berufungsgericht die vom Bezirksgericht vorgenommenen rechtlichen Auslegungen erneut prüfen, ohne sich an dessen frühere Urteile halten zu müssen.
Alderoty, der sich in seinem X-Post optimistisch geäußert hatte, sagte, dass die Strategie der SEC nach dem Motto „Ablenkung und Verwirrung für Ripple und die Kryptobranche“ jetzt „nur noch Nebengeräusche“ seien.
Quelle: James K. Filan
SEC gibt noch nicht auf
Die Antrag von Ripple folgt auf eine vorherige Berufung der SEC vom 16. Oktober, die das Teilurteil des Bezirksgerichts zugunsten von Ripple in Frage stellte.
Die Berufung der SEC richtete sich jedoch nicht gegen das Urteil, dass XRP kein Wertpapier bei programmatischen Verkäufen über Kryptobörsen an Privatanleger ist. Stattdessen wurde eine Überprüfung der Anwendung des Wertpapierrechts bei institutionellen Verkäufen angestrebt.
Richterin Analisa Torres vom US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von New York entschied im Juli 2023 teilweise zu Gunsten von Ripple Labs, indem sie urteilte, dass XRP kein Wertpapier ist, wenn die Kryptowährung über Börsen direkt an Kleinanleger verkauft wird.
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