Die Staatsduma der Russischen Föderation hat die weitere parlamentarische Besprechung des Krypto-Gesetzentwurfs auf April 2019 verschoben, wie die Nachrichtenagentur TASS am 20. März berichtete.

In einer Abstimmung über die Agenda der Staatsduma wurde die nächste Sitzung der zweiten Lesung des Gesetzes "Über digitale finanzielle Vermögenswerte“ nun auf April verschoben. Anatoli Aksakow, der Vorsitzende des parlamentarischen Ausschusses für Finanzmärkte, hatte wohl darauf hingewirkt, allerdings gibt es keinerlei Informationen über seine etwaigen Beweggründe. Die neuerliche Verzögerung der Verabschiedung ist verwunderlich, da Präsident Putin das Parlament erst kürzlich aufgefordert hatte, die Krypto-Regulierung bis spätestens Juli 2019 umzusetzen.

Das Gesetz "Über digitale finanzielle Vermögenswerte“ soll Regulierungsvorschriften für Kryptowährungen schaffen. Schon Anfang März wurde der jetzige Entwurf in zweiter Lesung angenommen, allerdings werden in der nun verschobenen Sitzung weitere Details dazu ausgehandelt, ehe das Gesetz in einer dritten Lesung endgültig verabschiedet werden muss. Wjatscheslaw Wolodin, Sprecher der Staatsduma und einer der Autoren des Entwurfes, erklärt, dass die geplanten Zusatzartikel dabei helfen sollen, einige der Schwierigkeiten im Digitalrecht auszumerzen.  

Dem Gesetzestext des Entwurfes fehlen allerdings wichtige Definitionen für einige der grundlegenden Konzepte der Kryptobranche, wie zum Beispiel die Begriffe "Token", "Smart Contract" oder sogar "Kryptowährung". Stattdessen wird darin formuliert, wie sich "digitale finanzielle Vermögenswerte" konstituieren. So werden diese als Teil der Digitalrechte gesehen und unterliegen ähnlichen Bestimmungen wie traditionellen Wertpapieren.

Schon im Jahr 2018 wurde das Krypto-Gesetz erstmals eingegeben und angenommen, allerdings wurde der Entwurf im Dezember so drastisch abgeändert, dass er zurück in die erste Lesung musste. Die entsprechenden Änderungen sind jedoch umstritten, da die oben genannten Begrifflichkeiten nun fehlen.

Die Staatsduma hat im März außerdem ein neues Digitalgesetz verabschiedet, das ab Oktober in Kraft treten soll. Im neuen Artikel 141.1, der dem Bürgerlichen Gesetzbuch der Russischen Föderation hinzugefügt wurde, ist das Konzept der „Digitalrechte“ beschrieben. Damit gehen wichtige Implikationen für eine etwaige Krypto-Regulierung einher.