Der Vorsitzende der US-Wertpapier- und Börsenkommission (SEC) Jay Clayton hat nach wie vor Bedenken hinsichtlich des Anlegerschutzes bei einer Genehmigung eines börsengehandelten Bitcoin (BTC)-Fond (ETF) durch die Behörde. Der SEC-Vorsitzende sprach in einem Interview mit FOX Business am 14. März über Krypto.

In dem Interview behauptete Clayton, gegenüber digitalen Währungen eine neutrale Haltung zu haben und sagte, dass er sich nicht gegen den Vermögenswert aussprechen wolle. Der SEC-Vorsitzende erklärte, dass er Bedenken hinsichtlich des Manipulationspotenzials habe, das mit dieser Branche in Verbindung gebracht werde. Außerdem wolle er den Anlegerschutz gewährleisten:

"Ich habe im Moment Bedenken, ob man vernünftig nachweisen kann, dass der zugrunde liegende Handel im Allgemeinen nicht manipuliert wird, dass der Handel an zuverlässigen und gut geregelten Orten stattfindet und dass wir uns hinsichtlich der Verwahrung nicht viele Gedanken machen müssen."

Während Clayton sich nicht zu einer bestimmten Bitcoin-ETF-Anwendung äußern wollte, merkte er dennoch an, es könnte "einen Fall geben, in dem ein Bitcoin-ETF unsere Regeln erfüllen könnte". Der Vorsitzende erklärte weiter:

"Ich denke, diese Technologie hat in der Vergangenheit bereits gezeigt und zeigt auch jetzt, dass sie ziemlich vielversprechend ist. Aber sie zeigt, dass sie an den Stellen ziemlich vielversprechend ist, an denen sie mit unserem Ansatz in Bezug auf die Kapitalbeschaffung in der Vergangenheit übereinstimmt."

Vor kurzem hat die SEC angekündigt, sie werde bald damit beginnen, zu entscheiden, ob sie den VanEck/SolidX Bitcoin ETF genehmigt oder ablehnt. Nachdem der ETF-Antrag aufgrund der Finanzsperre bei der US-Regierung Ende Januar zurückgezogen worden war, reichte die Chicago Board Options Exchange (CBOE) den Antrag eine Woche später erneut ein.

Anfang der Woche bekräftigte Jay Clayton nochmals seinen Standpunkt, dass Ethereum (ETH) und ähnliche Kryptowährungen nach US-Recht keine Wertpapiere seien. Clayton erklärte jedoch auch, dass sich die Definition eines digitalen Vermögenswertes als Wertpapier mit der Zeit ändern könne.