Valerie Szczepanik, die Chef-Beraterin für Digitale Vermögenswerte bei der amerikanischen Börsenaufsicht SEC, ist der Ansicht, dass Stablecoins unter geltendem Wertpapierrecht als problematisch eingestuft werden könnten. Dies berichtet die Blockchain-Webseite Decrypt am 16. März.
Szczepanik, die in der Branche den Spitznamen „Krypto-Kaiserin“ trägt, wurde bei der SEC im Juni 2018 zur Chef-Beraterin für Digitale Vermögenswerte gemacht. Gleichzeitig ist sie Co-Direktorin der Abteilung für Unternehmensfinanzierung und untersteht damit Bill Hinman.
Die entsprechenden Äußerungen zu den sogenannten „Stablecoins“ tätigte Szczepanik im Rahmen der SXSW Konferenz, die derzeit in Austin, Texas stattfindet. Stablecoins sind digitale Münzen (Coins), die ihre namensgebende Stabilität durch die Anbindung an einen anderen Vermögenswert erhalten. Szczepanik unterteilt Stablecoins in drei verschiedene Kategorien, die sie jeweils von der Ausgestaltung der entsprechenden Absicherung abhängig macht.
So ist die erste Form von Stablecoin an tatsächliche Vermögenswerte angebunden, wie zum Beispiel Gold oder Immobilien, während die zweite Kategorie auf Fiat-Währungen gestützt ist, die wiederum in Depots verwahrt werden. In die dritte und letzte Kategorie fallen solche Stablecoins, die auf vordefinierten Preissetzungsmechanismen fußen, die deren Preis stabil halten sollen. Dahingehend erklärt Szczepanik:
„Ich habe Stablecoins gesehen, die ihren Kurs durch eine Art Preissetzungsmechanismus kontrollieren wollen, dieser Mechanismus hängt aber wiederum von einem anderen Digitalen Vermögenswert ab, der daran angebunden ist, oder alternativ wird versucht, über Angebot und Nachfrage den Preis in einer bestimmten Spanne zu halten.“
In solchen Fällen sieht Szczepanik das Problem, dass eine zentrale Instanz (z.B. der Herausgeber) den Preis bestimmen kann, wodurch diese Art von Stablecoin „in den Bereich der Wertpapiere übertritt“. Wird der Wert des Stablecoins also nicht automatisch vom Markt bestimmt, wie bei Gold oder Fiat-Währungen der Fall, sondern durch die Willkür des Herausgebers, dann entspricht der jeweilige Coin eher einem Wertpapier.
Abschließend betont Szczepanik, dass es keine Rolle spielt, ob es sich um einen Stablecoin oder andere Formen digitaler Vermögenswerte handelt, denn die Börsenaufsicht würde die jeweiligen Projekte immer mit den gleichen Maßstäben messen. Ergänzend dazu mahnt sie:
„Das klingt zwar abgedroschen, aber uns ist es lieber, dass die Leute zu uns kommen und uns vorher um Erlaubnis bitten, als dass sie uns nach angerichtetem Schaden später um Vergebung bitten.“
Wie Cointelegraph im Dezember berichtet hatte, musste das amerikanische Stablecoin-Projekt Basis seinen geplanten Token einstampfen und den Investoren ihr Kapital zurückzahlen, nachdem klar geworden war, dass der Stablecoin als Wertpapier eingestuft werden würde.
Der SEC Vorsitzende Jay Clayton bestätigte zuletzt allerdings, dass Ethereum und ähnliche Kryptowährungen nicht als Wertpapiere gelten.
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