Durch die Ergebnisse einer gesonderten Arbeitsgruppe ist der Schweizer Bundesrat zu dem Ergebnis gekommen, dass der bestehende Gesetzesrahmen überwiegend positiv für die Blockchain-Industrie ist, trotzdem aber noch Anpassungsbedarf hat. Dementsprechend hat das Eidgenössische Finanzdepartement (Schweizer Finanzministerium), am 14. Dezember in einer offiziellen Mitteilung, mehrere konkrete Maßnahmen zur Verbesserung vorgeschlagen.

In einer Sitzung vom 7. Dezember hat der Bundesrat den Bericht zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Blockchain und Distributed-Ledger-Technologie (DLT) im Finanzsektor verabschiedet. Der Bericht hat die derzeitige Gestaltung des Finanzrechts analysiert, daraus etwaige Punkte mit Verbesserungsbedarf abgeleitet und spezifische Handlungsempfehlungen für eine Optimierung des Rechtsrahmens entwickelt.  

Als einen dieser Punkte nennt der Bericht insbesondere die Herausarbeitung einer neuen und flexiblen Bewilligungsmöglichkeit für Blockchain-basierte Finanzmarktinfrastrukturen (z.B. Kryptobörsen). Des Weiteren soll die zivilrechtliche Sicherheit bei der Übertagung von Rechten mittels digitaler Register gestärkt werden und außerdem sollen Handelsplattformen zukünftig expliziter dem Geldwäschegesetz (AML) unterstellt werden.

In Bezug auf den letzten Punkt wies der Bundesrat auf die Ergebnisse einer (anderen) interdepartementalen Arbeitsgruppe hin, die das Risiko von Kryptowährungen im Hinblick auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung untersucht hat. Diese kam zu dem Schluss, das Kryptos hierfür zwar anfällig sind, die reellen Auswirkungen bisher jedoch kaum abschätzbar sind.

Der Bundesrat sieht nun vor, dass Finanzministerium und Justizministerium gemeinsam einen Verbesserungsplan für das erste Quartal 2019 erstellen. Im Zuge dessen soll das Finanzministerium auch prüfen, ob Geldwäschegesetz im Hinblick auf Crowdfunding angepasst werden muss.

Zuvor hatte der Bundesrat dieses Jahr einen Bericht über die Chancen und Risiken bei der Herausgabe einer staatlichen Digitalwährung (E-Franke) angefordert.