Ein von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 16. August veröffentlichtes Merkblatt bietet Emittenten von Krypto-Token eine Zusammenfassung der aktuell in Deutschland zu diesem Thema geltenden Rechtsnormen.

Wichtige Infos für STO-Emittenten

In dem Dokument führt die Behörde aus, welche Informationen und Unterlagen ihr die Emittenten einreichen sollen, damit sie die Anfragen schon im Vorhinein zielführend und zügig beantworten kann. Außerdem setzt sich das Merkblatt mit dem Wesen von Krypto-Token auseinander und informiert über die Wertpapiereigenschaft nach Prospekt-Verordnung bzw. Wertpapierprospektgesetz und die Vermögensanlageneigenschaft nach Vermögensanlagegesetz. 

Merkblatt hilft auch der BaFin selbst

Mit der Veröffentlichung des Merkblatts dürfte die Regulierungsbehörde neben der Hilfestellung für Krypto-Startups auch die Vereinfachung eigener Prozesse im Blick haben. Durch vorab klar definierte Standards ist ein deutlich geringerer Kommunikationsaufwand zwischen Antragstellern und der BaFin zu erwarten.

Dies ist angesichts der zweiten Welle von Token-Emissionen mit Security Token Offerings (STO) und aufgrund der rechtlich deutlich komplizierten Rechtslage von entscheidender Bedeutung. In Deutschland wurden von der BaFin bereits eine Reihe von STOs genehmigt bzw. durchgeführt. 

Ende Juli genehmigte die BaFin das STO des tokenbasierten “Krypto-Investmentfonds” Startmark. STOs der Unternehmen Bitbond und der Fundament Group waren zuvor bereits erfolgreich und mit BaFin-Lizenz durchgeführt worden. 

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