Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die hinter TradeToro.com stehenden Ivory Group Limited aus Dominica zur Einstellung des grenzüberschreitenden Handels mit Krypto-Differenzkontrakten aufgefordert, wie die BaFin am 30. August auf ihrer Webseite bekanntgab.
Krypto-Geschäfte aus dem Ausland
Wie die Regulierungsbehörde schreibt, kontaktiert das Unternehmen gezielt deutsche Verbraucher und bietet ihnen auf seiner Handelsplattform finanzielle Differenzkontrakte (CFD) auf Währungspaare und Kryptowährungen an.
Da dies einen gewerbsmäßigen Eigenhandel darstelle, benötige das TradeToro eine Erlaubnis nach §32 Absatz 1 Kreditwesengesetz durch die BaFin. Diese liege jedoch nicht vor.
Wie die BaFin weiter erläutert, gibt es aktuell eine Vielzahl von “potenziell unseriösen Handelsplattformen”, welche sich online auch an deutsche Kunden wenden und bei denen “der Verdacht der organisierten Kriminalität” bestehe.
BaFin bekommt mehr Zuständigkeit
Die bislang eingeschränkte Zuständigkeit für Krypto-Geschäfte durch die BaFin dürfte zum kommenden Jahreswechsel deutlich ausgedehnt werden. Das Regierungskabinett hat Anfang August einen Gesetzentwurf zu stärkerer Kryptoregulierung gebilligt, der nun noch durch den Bundestag bestätigt werden muss.
Unter anderem werden in Deutschland operierende Kryptobörsen und Wallet-Anbieter ab 2020 eine BaFin-Lizenz benötigen, was bislang nicht der Fall ist.
Melde dich bei unseren Sozialen Medien an, um nichts zu verpassen: X, YouTube, Instagram und Telegram – aktuelle Nachrichten, Analysen, Expertenmeinungen und Interviews mit Fokus auf die DACH-Region.