Laut einer am 21. Juni veröffentlichten Antwort der deutschen Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Fraktion Die Linke gibt es im Krypto-Bereich immer mehr Geldwäsche-Verdachtsfälle.
Der Bundesregierung zufolge hat das Bundeskriminalamt (BKA) unter anderem Kenntnis über Krypto-Geldwäschegeschäfte aus dem illegalen Drogenhandel:
“Dem Bundeskriminalamt (BKA) sind Ermittlungsverfahren und Verurteilungen bekannt, in denen illegale Bitcoin-Einnahmen aus Rauschgiftgeschäften im Darknet über Bankkonten „gewaschen“ wurden bzw. in denen im Darknet Geldwäscheservices für illegale Einnahmen aus Rauschgiftgeschäften mit einer Auszahlung in Bitcoins angeboten wurden.”
Zur Frage nach der Häufigkeit von Geldwäscheverdachtsmeldungen “mit Bezug auf virtuelle Währungen” listet die Regierung folgende von der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) erhobene Fallzahlen auf:
Wie den Daten zu entnehmen ist, hat sich die Anzahl der Verdachtsmeldungen in den letzten zehn Jahren von 63 im Jahr 2009 auf 573 in 2018 nahezu verzehnfacht. Besonders auffällig ist dabei die mehr als Verdopplung der Geldwäsche-Verdachtsfälle zwischen 2015 und 2018, einer Phase des starken Wertzuwachses von Bitcoin und anderen führenden Kryptowährungen wie etwa Ethereum.
Im Rahmen einer “Nationalen Risikoanalyse“ beschäftige sich die Bundesregierung aktuell mit dem Problem, heißt es in dem Papier. Neben Geldwäsche soll auch die Nutzung von Kryptowährungen zur Terrorismusfinanzierung untersucht werden. Ergebnisse dazu sollen “in den nächsten Monaten” veröffentlicht werden.
Bezüglich eines Verbots “virtueller Währungen, die Anonymität gewährleisten wie z. B. Monero oder Zcash”, ist die Regierung der Auffassung, dieses nicht allein national durchsetzen zu können. Sie verweist zudem auf die bestehenden Verpflichtungen von Marktteilnehmern durch das Geldwäschegesetz hin, “angemessene geschäfts und kundenbezogene interne Sicherungsmaßnahmen zu schaffen, um die Risiken von Geldwäsche und von Terrorismusfinanzierung in Form von Grundsätzen, Verfahren und Kontrollen zu steuern und zu mindern.” Dementsprechende Anti-Geldwäsche-Richtlinien (AML) werden inzwischen von eigentlich allen großen aktiven Kryptobörsen und Krypto-Dienstleistern umgesetzt, um nicht in die Schusslinie der Regulierungswächter zu geraten.
Gegen damit nicht konforme Marktakteure geht in Deutschland die BaFin bereits seit einiger Zeit aktiv vor, wie Verbote von Anbietern wie der Moneeda AG, 69 Brokers, Kleinwort Consulting, loyalcoins.de, Bitcoin TradeRobot, Crypto Code, CFDPremium und Bitcoin Victory zeigen.
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