Die finnische Finanzaufsichtsbehörde FIN-FSA wird als Registrierungsbehörde und Aufsichtsbehörde für Teilnehmer der Kryptobranche fungieren, sobald diese Woche die neue Gesetzgebung in Kraft tritt. Dies wurde in einer Ankündigung von der FIN-FSA am 27. April bekannt gegeben.

Zu dem finnischen Gesetz für Anbieter von virtuellen Währungsdienstleistungen, das am 1. Mai in Kraft treten soll, erklärt die Aufsichtsbehörde, dass sie von nun an gesetzlich verpflichtet sei, alle im Land tätigen Kryptobörsen, Krypto-Wallet-Depot-Anbieter und Kryptowährungsemittenten zu registrieren.

Die FIN-FSA erklärte außerdem, dass die neue finnische Gesetzgebung auf der Fünften Richtlinie der Europäischen Union (EU) zur Bekämpfung von Geldwäsche (AML) basiere. Wie berichtet, trat diese Richtlinie im Juli 2018 in Kraft und schuf damit einen überarbeiteten Rechtsrahmen für europäische Finanzaufsichtsbehörden. Diese hatte den Zweck, Kryptowährungen zu regulieren und die Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (CFT) zu reduzieren.

Die FIN-FSA sagt, dass eine Registrierung die Einhaltung mehrerer Regelungen erfordere. Darunter sind etwa Regulierungen, die sich auf die Speicherung und den Schutz von Kundengeldern, die Trennung von Dienstleistern und Kundenvermögen, Regeln für die Vermarktung von Dienstleistungen und die Einhaltung von AML/CFT-Gesetzen beziehen.

Die Aufsichtsbehörde kündigte auch ein Briefing an die Kryptobranche für den 15. Mai an. Dieses soll im Auditorium der Bank von Finnland in Helsinki stattfinden. Bei dem Briefing sollen der Registrierungszeitrahmen der FIN-FSA sowie die Schritte und der Zeitplan für den Registrierungsprozess dargelegt werden. Auch formelle und noch im Entwurf befindliche Regulierungen und Richtlinien, die für die Teilnehmer der Branche gelten, sollen dort besprochen werden.

Trotz der neuen Gesetzgebung, so die FIN-FSA, sei der Anlegerschutz bei diesen neuen Maßnahmen noch nicht vollständig geregelt. Daher ermahnte sie die Öffentlichkeit:

"Die Risiken im Zusammenhang mit virtuellen Währungsanlagen bestehen weiterhin fort. Zu den Risiken gehören plötzliche starke Wertschwankungen, Bedrohungen für die Datensicherheit im Zusammenhang mit Börsendienstleistern und Wallet-Depot-Betreibern. Auch die Tatsache, dass einige virtuelle Währungen spekulative Anlagen ohne inhärente Renditequelle sind, ist weiter ein Risiko."

Wie im März dieses Jahres berichtet wurde, hat die internationale Peer-to-Peer-Kryptobörse LocalBitcoins aus Helsinki kürzlich angekündigt, dass sie in Übereinstimmung mit der neuen Gesetzgebung des Landes durch die FIN-FSA beaufsichtigt werden soll.

Frankreich versucht Berichten zufolge derzeit, andere EU-Länder davon zu überzeugen, Kryptowährungsregulierungen einzuführen, die dem Rahmen ähneln, den das Land selbst Anfang dieses Monats zugelassen hat.