Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ihre jährlich erscheinende Publikation “Fakten, Trends & Strategien” für 2020 veröffentlicht. Teil der neuesten Ausgabe ist eine Art Lagebericht zu den Themen ICO, STO, IEO, Facebook Libra und Stablecoins im österreichischen Regulierungskontext.
Krypto-Regulierung in Österreich
Die FMA hat seit den ersten Initial Coin Offerings (ICO) in Österreich in 2017 nach eigener Aussage “eine ganze Reihe derartiger Emissionen rechtlich beurteilt und rechtlich klare Kriterien abgeleitet, wie ICOs zu behandeln sind.”
Verwiesen wird in diesem Bezug auf den von der FMA auf ihrer Webseite veröffentlichten “Fintech-Navigator”, eine Art Informations-Hub zum Thema Fintech unter besonderer Berücksichtigung von Kryptowährungen und ICOs. Wie die Finanzmarktaufsicht betont, sind Krypto-Assets und ICOs in Österreich “nicht schlechthin unreguliert”. Eine Reihe von Gesetzen fänden bei ICOs bereits jetzt Anwendung, wie etwa das reformiert Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG), welches digital angebotene Finanzierungsinstrumente neu geregelt habe. Die FMA schreibt dazu:
“Ein Krypto-Asset, das als Wertpapier oder Veranlagung zu qualifizieren ist, kann bei Vorliegen aller Voraussetzungen nach AltFG begeben werden und braucht dann keinen Kapitalmarktprospekt.”
Was den neuen Trend von Initial Exchange Offerings von Security Token betrifft, sei man “bereits mit mehreren Fällen befasst, deren Wert sich nach Währungen oder Gold” richte “oder 1:1 den Wert einer Aktie” abbilde. Wie die FMA einräumt, ist die rechtliche Einordnung von STOs für die Regulierer relativ aufwändig:
“Es stellt sich die Frage, welche aufsichtsrechtlichen Grenzen IEOs, Stablecoins und Security Token haben und ob diese Modelle der Aufsicht der FMA unterliegen. Das hängt wie bisher von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Krypto-Assets und der damit verbundenen Rechte ab. Die Praxis zeigt, dass eine trennscharfe Einordnung nach der Funktion als Utility-, Security- oder Payment-Token oft schwierig ist, weil Krypto-Assets mehrere Funktionen (z. B. Bezahlfunktion, aber auch Handelbarkeit ähnlich eines Wertpapiers) aufweisen können.”
Regeln für Libra und andere Stablecoins
Für Facebook Libra und vergleichbare Stablecoins zeichnet die FMA ein ähnliches Bild. Wichtige Details von Libra seien bislang “noch nicht dargelegt”. Sie gibt aber einen Ausblick auf die von der Regulierungsbehörde dabei künftig zu spielende Rolle:
“Für die Emission von Libra ist zu diskutieren, ob dabei insbesondere bestehende E-Geld-, Zahlungsmittel- und Fondsregulierungen sowie die EU-Verordnung über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP-VO)11 anzuwenden sind. Aber auch eine Wertpapiereigenschaft als Zertifikat ist gegebenenfalls zu diskutieren.”
Abschließend verweist die FMA auf die wie in Deutschland auch in Österreich umgesetzte 5. Geldwäscherichtlinie der EU, welche den Umgang mit virtuellen Währungen neu regelt. Darunter fallen laut FMA “neben Tauschplattformen (virtuelle Währungen gegen Fiat-Währungen) und Wallet-Providern (Anbieter elektronischer Geldbörsen) in Österreich auch jene Marktteilnehmer, die eine oder mehrere virtuelle Währungen untereinander tauschen, die virtuelle Währungen übertragen, sowie jene, die Finanzdienstleistungen für die Ausgabe und den Verkauf von virtuellen Währungen erbringen.”
Diese müssen sich wie ihre Pendants in Deutschland ab Anfang Januar 2020 bei der FMA registrieren. Bei Unterlassung drohe eine Geldstrafe von bis zu 200 Tausend Euro.
In Deutschland nimmt die Finanzmarktaufsicht BaFin unterdessen bereits “Interessensbekundungen” für die noch nicht stellbaren Lizenzanträge von Wallet-Betreibern, Verwahr-Diensten und Kryptobörsen entgegen.
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