Ein israelisches Gericht hat einer Bitcoin (BTC) Mining-Firma Recht zugesprochen, nachdem deren Konto zuvor von ihrer Bank eingefroren wurde. Dies hat die Nachrichtenagentur Calcalist am 17. März berichtet.

Die Firma Israminers verklagt die Igud Bank schon seit Mai 2018, da die Bank plötzlich die Konten des Unternehmens gesperrt hatte. Als Grund wurden damals angegeben, dass es Bedenken wegen Geldwäsche geben würde.

Nach einem langwierigen Prozess hat ein in Tel Aviv ansässiges Gericht nun entschieden, dass das selbstauferlegte Kooperationsverbot der Bank, im Hinblick auf Krypto-Unternehmen, zu vorverurteilend ist und nicht zu automatischen Ablehnungen führen darf.

„Ich finde, dass das Kooperationsverbot, das nicht zwischen den verschiedenen Arten und Geschäftsmodellen der Bankkunden aus dem Kryptobereich unterscheidet, über das Ziel hinausschießt“, wie Richter Limor Bibi dahingehend geurteilt haben soll.

Bibi betont in diesem Zusammenhang jedoch, dass Banken nichtsdestotrotz das Recht haben, die Zusammenarbeit mit Krypto-Firmen zu verweigern, allerdings solle es keine generelle Vorverurteilung geben.

Mit diesem neuen Urteil wird die Gesetzeslage im Krypto-Handel diffuser, besonders was dessen Einfluss auf das klassische Bankenwesen angeht. Wie Cointelegraph zuvor berichtet hatte, haben schon mehrere Banken eine Zusammenarbeit mit Krypto-Unternehmen verweigert.

Oftmals verstrickt sich ein und dieselbe Bank mit einer solchen ablehnenden Haltung in Widersprüche, wie zum Beispiel die britische Barclays Bank, die einerseits Krypto-Konten einfriert und andererseits eine Partnerschaft mit der großen Kryptobörse Coinbase eingeht.

Andere Banken öffnen sich hingegen zunehmend der Kryptobranche, so hat das Startup Bit2C schon mehrere Seminare durchgeführt, um eine Brücke zu den Finanzinstituten zu schlagen.

Unterdessen hat ein Sonderausschuss der israelischen Börsenaufsicht ein Thesenpapier erarbeitet, das Empfehlungen zur Krypto-Regulierung ausspricht. Dadurch könnten auch die Banken des Landes zukünftig eine einheitliche Linie fahren. So heißt es:

„Der Ausschuss empfiehlt, dass Änderungen an den bestehenden Regulierungsvorschriften vorgenommen werden, um die Gesetzeslage diesen neuen Handelswegen anzupassen und die damit einhergehenden Risiken besser abfedern zu können.“

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